Skip Navigation

Wählen Sie die Sprache

monroe-warranty-header-image

PRODUKTGARANTIE

Monroe® steht hinter jedem Produkt und gewährleistet die Qualität, Leistung, Haltbarkeit und Mehrwert, die unsere Kunden erwarten. Dem Erstkäufer wird gewährleistet, dass die Produkte frei von Funktions- und Materialmängeln ist. Alle Monroe-Produkte werden nach den Originalspezifikationen des Fahrzeugherstellers entwickelt und hergestellt.
Im Falle eines Garantiefalls geben Sie die Ware bitte an Ihren Händler oder Mechaniker zurück, bei dem Sie das Monroe-Produkt erworben haben. Bei Fragen zu den Garantiebedingungen können Sie uns über das Kontaktformular kontaktieren.

 

 

5 JAHRE GARANTIE

 

Monroe Europe bietet eine beschränkte 5-jährige Garantie (gültig in Europa) auf die folgenden echten Monroe-Produkte:


Siehe Deckungsgrenzen, Anforderungen an die Abwicklung und besondere Garantiebeschränkungen für Monroe unten.

 

monroe-circle-5yearlogo-700x400

OFFIZIELLE BEDINGUNGEN DER GARANTIEERKLÄRUNG FÜR DAS TENNECO-PRODUKT IN EUROPA, NAHOST UND AFRIKA

 

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Dieses Dokument dient lediglich der Orientierung und ist nicht dazu bestimmt, den Anwendungsbereich oder die Absicht geltender gesetzlicher Bestimmungen oder von Bestimmungen bestehender Verträge zu definieren, zu begrenzen oder zu beschreiben. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesem Dokument und anderen offiziellen bilateralen Garantiebedingungen haben letztere Vorrang. Alle Marken, auf die in diesem Dokument Bezug genommen wird, sind eingetragene Marken von Tenneco Inc. oder einer seiner Tochtergesellschaften in einem oder mehreren Ländern, die von Federal-Mogul und/oder DRiV vertrieben werden (nachfolgend zusammen als „DRiV“ bezeichnet).

Die von uns gelieferten Teile entsprechen der Spezifikation zum Zeitpunkt der Lieferung und sind für die Dauer der genannten Garantiezeit frei von Material- und Verarbeitungsfehlern. 

 Alle bei uns neu erworbenen Produkte werden mit dieser Garantie geliefert, die verspricht, dass unsere Produkte bei normaler Nutzung des Fahrzeugs und normaler Abnutzung des Teils wie erwartet funktionieren. DRiV übernimmt keine Haftung für Defekte, die auf unangemessene Abnutzung, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, anormale Arbeitsbedingungen, Missbrauch (Rennsport, Rallye- oder Motorsport und Off-Road), Recycling oder Aufarbeitung, Änderung der Teile oder Einbau in das falsche Fahrzeug aufgrund Nichtbeachtung der Angaben im DRiV-Katalog zurückzuführen sind. Der Garantiezeitraum beginnt ab dem Datum des Einbaus. Eine Garantieleistung führt weder zu einer Verlängerung des Garantiezeitraums, noch setzt sie einen neuen Garantiezeitraum in Gang.

In allen anderen Fällen, in denen eine berechtigte Reklamation vorliegt, ist die DRiV verpflichtet, die fehlerhaften Teile kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen oder den Preis der Teile zu erstatten, und zwar unter normalen Bedingungen innerhalb einer bestimmten Frist, je nach den Besonderheiten der schriftlichen Garantie, wie in den einzelnen Abschnitten unten erläutert. Mit unserer Garantieerklärung unterstreichen wir das Vertrauen in die Qualität unserer Produkte.

Es gelten in jedem Fall die Garantiebedingungen der jeweiligen Partnerorganisation, bei der das Produkt erworben wurde. Im Garantiefall oder für die Garantiebedingungen wenden Sie sich bitte an die Organisation, bei der das Produkt erworben wurde.

Wenn Sie ein direkter Kunde von DRiV, Kontich, Belgien, und seinen direkten und indirekten Tochtergesellschaften in der Region EMEA sind (Sie haben direkt von DRiV eine Rechnung für Ihre Käufe erhalten), können Sie Ihren Garantieanspruch über das DRiV-Garantieportal einreichen:

Deutschwww.drivparts.com/de-de/claims.html


Die Garantiebedingungen gelten für die eingebauten Teile, nicht für Probleme, die vor dem Einbau oder während des Transports und/oder der Lagerung auftreten. Wenn Teile unter Garantie an Ihren örtlichen Lieferanten zurückgeschickt wurden, hat DRiV das Recht, alle Komponenten einschließlich aller zugehörigen Teile zu untersuchen, um festzustellen, ob der Fehler mit der Art des Einbaus des Teils zusammenhängt oder ob ein Problem mit den zugehörigen Komponenten oder ein anderer Grund vorliegt.

Alle Ansprüche müssen über die anerkannte Partei abgewickelt werden, die Ihnen das Teil verkauft hat. Der Anspruch kann anschließend an die Organisation weitergeleitet werden, von der das Teil stammt.

DRiV'S REGIONS IN EMEA

Die in diesem Dokument aufgeführten Garantiebedingungen gelten für Europa, Russland, den Nahen Osten und Afrika. Diese Regionen sind wie folgt angegeben:

  • *1= Region-1: Europäische Union Region: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Isle of Man, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden.
  • *2=Region-2: Europäische Länder, die nicht Teil der Union sind aber mit gleichen Bedingungen: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Guernsey, Island, Kosovo, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, Svalbard, Schweiz, Serbien, Montenegro, Monaco, Nordmazedonien, Vereinigtes Königreich, Vatikanstadt.
  • *3= Region-3: Europa ohne EU: Aserbaidschan, Bouvetinsel, Falklandinsel, Färöer Inseln, Georgien, Gibraltar, Grönland, Jersey, Moldawien, Türkei, Ukraine.
  • *4=Region-4: Eurasische Wirtschaftsunion: Armenien, Belarus, Russland, Kasachstan, Kirgisistan.
  • *5=Region-5: Mittlerer und Ferner Osten: Afghanistan, Bahrain, Irak, Israel, Jordanien, Kuwait, Libanon, Mauretanien, Oman, Pakistan, Palästina, Katar, Saudi-Arabien, Tadschikistan, Turkmenistan, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan, Jemen, Dschibuti
  • *6=Region-6: Nordafrika: Algerien, Benin, Burkina Faso, Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Coite d'ivoire, Demokratische Republik Kongo, Republik Kongo, Ägypten, Äquatorialguinea, Gabun, Gambia, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Marokko, Senegal, Sierra Leone, Togo, Tunesien, Westsahara.
  • *7=Region-7: Zentral-Afrika: Angola, Botsuana, Burundi, Cabo Verde, Komoren, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Kenia, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Mayotte, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Nigeria, Réunion, Ruanda, St. Helena, São Tomé und Príncipe, Seychellen, Somalia, Südgeorgien und Süden, Swasiland, Tansania, Uganda, Sambia, Simbabwe.
  • *8=Region-8: Süd-Afrika



VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (ALLGEMEIN):

  • Normaler Verschleiß. Alle Teile müssen gemäß dem vom Fahrzeughersteller empfohlenen Wartungsplan ausgetauscht werden.
  • Alle Probleme, die auftreten, weil das Teil nicht von einem professionellen Mechaniker eingebaut wurde
  • Produkte, die durch unsachgemäßen Einbau oder fehlerhaften Gebrauch von Einbauwerkzeugen, gegen die Angaben des Fahrzeugherstellers und/oder von DRiV, verändert oder beschädigt wurden.
  • Durch Unfall/Unfälle verursachte Produktschäden
  • Produkte, die durch den Einbau in ein anderes Fahrzeug/einen anderen Motor als im DRiV-Katalog oder seinen späteren Änderungen angegeben, beschädigt wurden.
  • Produkte, die missbräuchlich verwendet wurden (Renn- und Rallyesport, Off-Road-Einsatz eines Pkws (wenn es sich nicht um Geländewagen handelt), es sei denn, das Produkt ist ausdrücklich für einen solchen Einsatz vorgesehen, Unfallschaden, fehlerhafter Einbau, unsachgemäße bzw. nicht zeitgerechte Wartung oder unsachgemäße Anwendung. 
  • Aufgearbeitete Produkte oder Recyclingprodukte.
  • Unangemessene Lagerung des Teils: Unsere Teile müssen unter trockenen und kühlen Lagerbedingungen aufbewahrt werden
  • Produkte, die das auf der Produktverpackung angegebene Verfallsdatum überschritten haben.
  • Produkte, die während des Transports beschädigt wurden.
  • Vor der Prüfung einer Reklamation behält sich die DRiV das Recht vor, alle zugehörigen DRiV- und Nicht-DRiV-Teile zu untersuchen, um zu entscheiden, ob eine Garantie abgelehnt wird oder nicht.
  • Diese Garantie hat keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Rechte.
  • Die Garantie ist nur gültig, wenn dem Händler die Originalrechnung für das Teil vorgelegt wurde und der Fahrzeughalter der Erstkäufer des Teils ist.


MONROE

VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (SPEZIFISCH FÜR DIESE MONROE PRODUKTKATEGORIEN):

  • Reklamationen, bei denen alte/beschädigte Anbauteile verwendet oder wiederverwendet wurden, wie z.B. Gummistaubschutz, beschädigte Anschlagpuffer, usw.
  • Monroe Niveauausgleicher (RIDE-LEVELLER) mit Luftbetrieb aufgrund falscher Montage.
  • Stoßdämpfer müssen in horizontaler Lage gelagert werden.
  • Die Kosten für Aus- und Einbau fallen nicht unter die Garantie.
     

ZUSÄTZLICHE GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNGEN VON 5 JAHREN (Für die Regionen, sofern zutreffend)

  • Der/die Stoßdämpfer, die nicht gemäß den Empfehlungen von Monroe eingebaut wurden:
    • Es müssen immer beide Stoßdämpfer einer Serie (Original, OESpectrum) gleichzeitig an der gleichen Achse ausgetauscht werden (außer Monroe Intelligent Suspension RideSense).
    • Gegebenenfalls müssen Protection Kits (PK) und Mounting Kits (MK) zum Zeitpunkt des Einbaus ebenfalls ersetzt werden. Reklamationen bei Stoßdämpfern von Monroe, die mit nicht erneurten oder zuvor beschädigten Protection Kit (PK) und Mounting Kit (MK) eingebaut wurden, sind ausgeschlossen.
  • Die Protection Kits (PK) und Mounting Kits (MK) wurden nicht in Übereinstimmung mit den Empfehlungen von Monroe eingebaut:
    • Das/die Federbein(e), das/die zum Zeitpunkt des Einbaus nicht ebenfalls ersetzt wurde(n). Ansprüche auf Monroe Protection Kits (PK) und Monroe Mounting Kits (MK), die mit alten oder zuvor beschädigten Stoßdämpfern und Federbeinen eingebaut wurden, sind ausgeschlossen.
  • Wenn Teile der Lenkung und des Fahrwerks nicht in Übereinstimmung mit den Empfehlungen von Monroe eingebaut werden:
    • Teile müssen komplett ausgetauscht werden, anstatt nur Komponenten zu ersetzen. Zum Beispiel: Einzelne Kugelgelenke und Querlenkerbuchsen von Querlenkern sind von der Garantie ausgeschlossen.
    • Teile müssen paarweise an der gleichen Achse (links und rechts) ersetzt werden.
    • Mitgeliefertes oder von MONROE separat zur Verfügung gestelltes Zubehör muss ebenfalls zum Zeitpunkt des Einbaus ersetzt werden (z. B. Muttern, Schrauben, Unterlegscheiben usw.). Reklamationen für MONROE-Produkte, die mit alten oder zuvor beschädigten Muttern, Schrauben usw. montiert wurden, werden nicht berücksichtigt.
    • Die Achsvermessung muss nach dem Einbau der Teile durchgeführt werden (eine Kopie des Achsvermessungsberichts muss vorgelegt werden).

 

GARANTIEDAUER - Gültig für die Regionen *1; *2; *8

Garantiedauer     Serie                                                                                                                                  
5 jahreSTANDARD-PKW UND TRANSPORTER
  • MONROE STOSSDÄMPFER
  • MONROE-FEDERN
  • MONROE FEDERBEINSTÜTZLAGER
  • MONROE SCHUTZSÄTZE
  • MONROE LENKUNGS & FAHRWERKSTEILE
2 jahre*
(Ausnahme: Ukraine und Moldawien mit 1 JAHR Garantie) 
STANDARD-PKW UND TRANSPORTER
- MONROE MAX-LIFT GASFEDERN

LKW
- MONROE MAGNUM STOSSDÄMPFER

 

Wenn Sie während der Arbeit Probleme haben oder technische Unterstützung benötigen, können Sie sich jederzeit an unser Callcenter "Garage Gurus On-Call“ wenden.

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, um während der Arbeitszeiten in der Region EMEA eine schnelle und professionelle Antwort zu erhalten.

Unsere Gurus sprechen Niederländisch, Englisch, Französisch, Deutsch und Spanisch, können aber per E-Mail weitere Sprachen bereitstellen. Versuchen Sie es:

 

ENTDECKEN SIE DAS MONROE SORTIMENT

Entdecken Sie Monroe Stoßdämpfer, jetzt mit 5 Jahren Garantie auf jedes qualifizierte Monroe Produkt, wenn Sie paarweise und kompletten Austausch von Stoßdämpfern und Federbeinen durchführen, inklusive Schutz- und ggf. Montagesätze.

 

5year-warranty_banner_allpages_shockimages-5

 

 

Technische Unterstützung