
PRODUKTGARANTIE
Monroe® steht hinter jedem Produkt und gewährleistet die Qualität, Leistung, Haltbarkeit und Mehrwert, die unsere Kunden erwarten. Dem Erstkäufer wird gewährleistet, dass die Produkte frei von Funktions- und Materialmängeln ist. Alle Monroe-Produkte werden nach den Originalspezifikationen des Fahrzeugherstellers entwickelt und hergestellt.
Im Falle eines Garantiefalls geben Sie die Ware bitte an Ihren Händler oder Mechaniker zurück, bei dem Sie das Monroe-Produkt erworben haben. Bei Fragen zu den Garantiebedingungen können Sie uns über das Kontaktformular kontaktieren.
5 JAHRE GARANTIE
Monroe Europe bietet eine beschränkte 5-jährige Garantie (gültig in Europa) auf die folgenden echten Monroe-Produkte:
- Monroe-Stoßdämpfer für elektronische Federung (Monroe Intelligent Suspension RideSense)
- Monroe-Stoßdämpfer für passive Federung (Monroe OESpectrum, Monroe Original, Monroe Adventure, Monroe Van-Magnum)
- Monroe-Federn
- Monroe-Federbeinstützlagern
- Monroe-Schutzsätze
- Monroe Lenkungs & Fahrwerksteile
Siehe Deckungsgrenzen, Anforderungen an die Abwicklung und besondere Garantiebeschränkungen für Monroe unten.

OFFIZIELLE GARANTIEERKLÄRUNG FÜR TENNECO-PRODUKTE IN EUROPA, DEM NAHEN OSTEN UND AFRIKA
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Diese Erklärung dient nicht dazu, den Umfang oder die Absicht geltender gesetzlicher Bestimmungen oder Bestimmungen bestehender Verträge zu definieren, einzuschränken oder zu beschreiben. Im Falle von Abweichungen zwischen dieser Erklärung und anderen offiziellen bilateralen Garantiebedingungen haben letztere Vorrang. Alle in dieser Erklärung genannten Marken sind eingetragene Marken von Tenneco Inc. oder einer ihrer Tochtergesellschaften in einem oder mehreren Ländern, vertrieben durch Federal-Mogul und/oder DRiV (im Folgenden gemeinsam „DRiV“).
Die von uns gelieferten Teile entsprechen zum Zeitpunkt der Lieferung ihren Spezifikationen und sind während der genannten Gewährleistungsfrist frei von Material- und Verarbeitungsfehlern. Diese Gewährleistung gilt nur für Mängel, die unter normalen Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs bei normalem Verschleiß des Teils und ordnungsgemäßer Verwendung der Teile gemäß den Spezifikationen, Anweisungen und dem Katalog von DRiV auftreten. DRiV übernimmt keine Haftung für Mängel oder Ausfälle, die auf übermäßigen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, Einsatz außerhalb der normalen Betriebsbedingungen, Missbrauch (Rennen, Rallye oder Motorsport sowie Offroad-Einsatz), Recycling oder Aufarbeitung, oder auf Änderungen an den Teilen, Modifikationen der Teile oder den Einsatz der Teile in anderen Anwendungen oder Fahrzeugen als den im DRiV-Katalog angegebenen zurückzuführen sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum des Einbaus. Eine Gewährleistungsleistung führt weder zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist noch setzt sie eine neue Gewährleistungsfrist in Gang.
Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsanspruchs ist DRiV nach eigenem Ermessen verpflichtet, die betreffenden DRiV-Teile kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen oder den Kaufpreis der Teile zu erstatten, unter normalen Bedingungen innerhalb einer festgelegten Frist, abhängig von den Einzelheiten der schriftlichen Gewährleistung, wie in den nachstehenden Abschnitten erläutert.
Unsere Garantie gilt unabhängig von und zusätzlich zu all Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten, auf die Sie im Falle von Mängeln Anspruch haben und die von dieser Garantie unberührt bleiben.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet DRiV nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder Ansprüche Dritter.
Diese Garantie wird ausgestellt von: Federal-Mogul Global Aftermarket EMEA B.V., Prins Boudewijnlaan 5, 2550 Kontich, Belgien
Englisches Kundenportal: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
In allen Fällen gelten die Garantiebedingungen der jeweiligen Partnerorganisation, bei der das Produkt erworben wurde. Im Falle eines Garantieanspruchs oder bezüglich der Garantiebedingungen wenden Sie sich bitte an die Organisation, bei der das Produkt erworben wurde.
Wenn Sie Direktkunde von DRiV, Kontich, Belgien, und dessen direkten und indirekten Tochtergesellschaften in der EMEA-Region sind (d. h. Sie haben für Ihre Einkäufe eine Rechnung direkt von DRiV erhalten), können Sie Ihren Garantieanspruch über das DRiV-Garantieportal geltend machen:
- Englisch: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
- Französisch: www.drivparts.com/fr-fr/claims.html
- Deutsch: www.drivparts.com/de-de/claims.html
- Italienisch: www.drivparts.com/it-it/claims.html
- Spanisch: www.drivparts.com/es-es/claims.html
- Russisch: www.drivparts.com/ru-ru/claims.html
Die Garantiebedingungen gelten für eingebaute Teile, nicht für Probleme, die vor dem Einbau oder während des Transports und/oder der Lagerung auftreten. Wenn Teile im Rahmen der Garantie an Ihren lokalen Lieferanten zurückgesandt wurden, hat DRiV das Recht, alle Komponenten einschließlich aller zugehörigen Teile zu prüfen, um festzustellen, ob der Defekt mit der Art und Weise des Einbaus zusammenhängt, ob ein Problem mit den zugehörigen Komponenten vorliegt oder ob ein anderer Grund vorliegt.
Alle Ansprüche müssen über den anerkannten Händler abgewickelt werden, der das Teil ursprünglich verkauft hat. Der Anspruch kann dann an das Unternehmen weitergeleitet werden, von dem das Teil stamm.
DRIV-REGIONEN IN EMEA
Die in diesem Dokument aufgeführten Garantiebedingungen gelten für Europa, den Nahen Osten und Afrika. Diese Regionen sind wie folgt definiert:
- *1= Region-1: Europäische Union: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Isle of Man, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden..
- *2=Region-2: Europäische Länder, die nicht Teil der Union sind, aber die gleichen Bedingungen aufweisen: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Guernsey, Island, Kosovo, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, Svalbard, Schweiz, Serbien, Montenegro, Monaco, Nordmazedonien, Vereinigtes Königreich, Vatikanstadt.
- *3= Region-3: Europa ohne EU: Aserbaidschan, Bouvetinsel, Falklandinseln, Färöer, Georgien, Gibraltar, Grönland, Jersey, Moldawien, Türkei, Ukraine.
- *4=Region-4: Eurasische Wirtschaftsunion: Armenien, Kasachstan, Kirgisistan.
- *5=Region-5: Naher und Ferner Osten: Afghanistan, Bahrain, Irak, Israel, Jordanien, Kuwait, Libanon, Mauretanien, Oman, Pakistan, Palästina, Katar, Saudi-Arabien, Tadschikistan, Turkmenistan, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan, Jemen, Dschibuti.
- *6=Region-6: Nordafrika: Algerien, Benin, Burkina Faso, Kamerun, die Zentralafrikanische Republik, Tschad, Côte d’Ivoire, die Demokratische Republik Kongo, die Republik Kongo, Ägypten, Äquatorialguinea, Gabun, Gambia, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Marokko, Senegal, Sierra Leone, Togo, Tunesien, die Westsahara.
- *7=Region-7: Zentralafrika: Angola, Botswana, Burundi, Kap Verde, Komoren, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Kenia, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Mayotte, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Nigeria, Réunion, Ruanda, St. Helena, São Tomé und Príncipe, Seychellen, Somalia, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln, Swasiland, Tansania, Uganda, Sambia, Simbabwe.
- *8=Region-8: Südafrika: Republik Südafrika.
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (ALLGEMEIN):
- Normale Abnutzung. Alle Teile müssen gemäß dem vom Fahrzeughersteller empfohlenen Wartungsplan ausgetauscht werden.
- Alle Probleme, die dadurch entstehen, dass das Teil nicht von einem professionellen Monteur eingebaut wurde.
- Produkte, die durch unsachgemäße Montage und/oder die Verwendung falscher Montagewerkzeuge entgegen den Spezifikationen des Fahrzeugherstellers und/oder von DRiV verändert oder beschädigt wurden.
- Durch Unfälle verursachte Produktschäden.
- Produkte, die durch den Einbau in ein anderes Fahrzeug/einen anderen Motor als im DRiV-Katalog oder dessen späteren Ergänzungen angegeben beschädigt wurden.
- Produkte, die unsachgemäß verwendet wurden (Renn- und Rallyesportzwecke, Offroad-Einsatz mit ungeeignetem Fahrzeug , es sei denn, ein Produkt wurde ausdrücklich für eine solche Verwendung vorgesehen, sowie Unfallschäden, fehlerhafte Montage, unsachgemäße oder verspätete Wartung oder unsachgemäße Anwendung.
- Überholte oder recycelte Produkte.
- Unsachgemäße Lagerung des Teils: Es ist erforderlich, dass Teile unter trockenen und kühlen Lagerbedingungen gelagert werden.
- Produkte, deren auf der Produktverpackung angegebenes Verfallsdatum überschritten ist.
- Produkte, die während des Transports beschädigt wurden.
- Vor der Regulierung eines Schadensfalls behält sich DRiV das Recht vor, alle betroffenen DRiV- und Nicht-DRiV-Teile zu untersuchen, um festzustellen, ob sie einen Mitverschuldensfaktor im Schadensfall darstellen.
- Diese Garantie hat keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Rechte.
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (SPEZIFISCH FÜR MONROE-PRODUKTKATEGORIEN):
- Ansprüche, bei denen beschädigte Befestigungsteile wie Gummischutzmanschetten, beschädigte Anschlagpuffer usw. (wieder)verwendet wurden.
- Monroe Ride-Levellers mit Abrieb an der Luftfederhülse aufgrund unsachgemäßer Montage.
- Stoßdämpfer müssen in horizontaler Position gelagert werden.
- Die Kosten für Aus- und Einbau sind nicht in der Garantie enthalten.
ZUSÄTZLICHE 5-JAHRES-GARANTIEBESCHRÄNKUNGEN (Für die Regionen, in denen dies gilt)
- Wenn Stoßdämpfer nicht gemäß den Empfehlungen von Monroe eingebaut werden:
o Beide Stoßdämpfer einer Serie (Original, OESpectrum) müssen gleichzeitig an derselben Achse ausgetauscht werden (außer Monroe Intelligent Suspension RideSense).
o Gegebenenfalls müssen auch Schutzsätze (PK) und Montagesätze (MK) zum Zeitpunkt der Montage ausgetauscht werden. Ansprüche auf Monroe-Stoßdämpfer, die mit alten oder zuvor beschädigten Schutzsätzen (PK) und Montagesätzen (MK) eingebaut wurden, sind ausgeschlossen.
- Schutzsätze (PK) und Montagesätze (MK), die nicht gemäß den Empfehlungen von Monroe eingebaut wurden:
o Die Stoßdämpfer wurden zum Zeitpunkt des Einbaus nicht ebenfalls ausgetauscht. Ansprüche auf Monroe-Schutzsätze (PK) und Monroe-Montagesätze (MK), die mit alten oder zuvor beschädigten Stoßdämpfern und Federbeinen eingebaut wurden, sind ausgeschlossen.
- Wenn Lenkungs- und Fahrwerksteile nicht gemäß den Empfehlungen von Monroe eingebaut werden:
o Teile müssen komplett ausgetauscht werden, anstatt nur einzelne Komponenten zu ersetzen. Beispiel: Der Austausch von Kugelgelenken und Buchsen an Querlenkern ist ausgeschlossen.
o Teile müssen paarweise an derselben Achse (links und rechts) ausgetauscht werden.
o Zubehörteile, die im Lieferumfang enthalten sind oder separat von MONROE erhältlich sind, müssen ebenfalls zum Zeitpunkt der Montage ausgetauscht werden (z. B. Muttern, Schrauben, Unterlegscheiben usw.). Ansprüche in Bezug auf MONROE-Produkte, die mit alten oder zuvor beschädigten Muttern, Schrauben usw. montiert wurden, sind ausgeschlossen.
o Nach dem Einbau der Teile muss eine Achsvermessung durchgeführt werden (eine Kopie des Achsvermessungsberichts muss vorgelegt werden).
Gültigkeitsdauer der Garantie für die jeweiligen Regionen *1; *2; *8:
| Garantiezeitraum | Serie |
| 5 jahre | Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge
|
| 2 jahre | Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge - MONROE MAX-LIFT-Gasfedern - MONROE LUFTFEDERN Nutzfahrzeuge - MONROE MAGNUM STOSSDÄMPFER - MONROE-TEILE FÜR LENKUNG UND FAHRWERK - MONROE LUFTFEDERN |
Gültigkeitsdauer der Garantie für die jeweiligen Regionen *7:
| Garantiezeitraum | Serie |
| 3 jahre | Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge
|
| 2 jahre | Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge
|
| 1 Jahr oder 50.000 km | Nutzfahrzeuge
|
Gültigkeitsdauer der Garantie für die jeweiligen Regionen *3:
| Garantiezeitraum | Serie |
| 2 jahre* | Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge
|
| 2 jahre* | Nutzfahrzeuge - MONROE MAGNUM STOSSDÄMPFER - MONROE-TEILE FÜR LENKUNG UND FAHRWERK - MONROE LUFTFEDERN |
*Ausgenommen sind die Ukraine und Moldawien; dort gilt eine Garantie von 1 Jahr
Gültigkeitsdauer der Garantie für die jeweiligen Regionen *4; *5; *6:
| Warranty period | Serie |
| 1 jahr | Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge
|
| 1 jahr | Nutzfahrzeuge - MONROE MAGNUM STOSSDÄMPFER - MONROE-TEILE FÜR LENKUNG UND FAHRWERK - MONROE LUFTFEDERN |
Wenn Sie während der Arbeit Probleme haben oder technische Unterstützung benötigen, können Sie sich jederzeit an unser Callcenter "Garage Gurus On-Call“ wenden.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, um während der Arbeitszeiten in der Region EMEA eine schnelle und professionelle Antwort zu erhalten.
Unsere Gurus sprechen Niederländisch, Englisch, Französisch, Deutsch und Spanisch, können aber per E-Mail weitere Sprachen bereitstellen. Versuchen Sie es:
- Telefonische Kontaktaufnahme: Garage Gurus On-Call
- Kontaktaufnahme per E-Mail: support@gurusoncall.tech
ENTDECKEN SIE DAS MONROE SORTIMENT
Entdecken Sie Monroe Stoßdämpfer, jetzt mit 5 Jahren Garantie auf jedes qualifizierte Monroe Produkt, wenn Sie paarweise und kompletten Austausch von Stoßdämpfern und Federbeinen durchführen, inklusive Schutz- und ggf. Montagesätze.


